Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat auf Ihrer Internetseite eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe veröffentlicht, die die Kriterien des Art. 57 der oben bezeichneten REACH-Verordnung erfüllen und nach dem Verfahren des Art. 59 der Verordnung ermittelt wurden (http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp).
Wir informieren Sie hiermit in Bezug auf Art. 33(2) der o.g. Verordnung und können Ihnen mitteilen, das keiner dieser besonders besorgniserregenden Stoffe in denen von uns vertriebenen Erzeugnissen enthalten ist. Wir stellen Ihnen die zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses erforderlichen Informationen in Form eines erweiterten EN DIN Sicherheits-Datenblattes (ESDB) im Anhang der Maschinen- Dokumentation zur Verfügung.